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Rückweisung durch Landeswahlausschuss

Stellungnahme Sabine Mayer-Paris wegen Zurückweisung unserer Landesliste in der Sitzung des Landeswahlausschusses am 30.07.2021 im Ministerium des Inneren in Stuttgart.

Die beiden Vorstände/Beisitzer Jürgen Wilbo und Sabine Mayer-Paris wurde zu Vertrauensleuten bestimmt, um die Landesliste einzureichen und zu besprechen. Am Montag, dem 19. Juli 2021, also am letzten Tag der Frist, fand ab 14 Uhr eine mehr als 2,5 stündige, anstrengende und kräftezehrende „Anhörung“ bei der Landeswahlleiterin statt. Alle Unterlagen wurden im Detail begutachtet und minutiös geprüft. Selbst das kleine i und die Abkürzung von Straßennamen wurden beanstandet, da es dazu Regeln gibt, die uns im Traum niemals eingefallen wären (Straßennamen sind grundsätzlich wie folgt abzukürzen: str./Str. )

Sehr viele kleine Flüchtigkeits-Fehler haben Frau Nesch, Herr Sommer und eine weitere Mitarbeiterin mit großer Geduld und wohlwollend für uns korrigiert. Allerdings gab es folgende, ganz erhebliche Fehler, die in der Kürze der Zeit nicht mehr gesetzeskonform korrigiert werden konnten.

Hier mein Versuch einer Erklärung:

Vorab: WiR2020 war wieder einmal in großer Zeitnot. Der Termin mit den Vertrauensleuten Jürgen und Sabine fand am 19. Juli um 14 Uhr statt, die Abgabefrist war 18 Uhr, also ohne Zeitpuffer, grobe Fehler zu heilen…

Die Aufstellungsversammlung fand am 03. Juli statt. Die Formulare für die UU konnten wir ab 05.Juli bereitstellen. Durch das unfassbar große Engagement einzelner Kreisverbände hatten wir bis 18.07. mehr als die notwendigen 500 Unterschriften beieinander.

Zusammenfassung der Gründe, die zur Nichtzulassung der Landesliste führten:

  1. Da wir wieder einmal alles auf den letzten Drücker zu bewerkstelligen hatten, dachten wir Vertrauensleute, dass es genügen würde, wenn auf dem Origial-Dokument/Anschreiben zur Einreichung der Landesliste nur unser 2. Vorsitzender, Ralf Schumacher unterschreibt. Hatten wir doch in der Satzung am 03. Juli eine entsprechende Vertretungsregel beschlossen.

Merksätze: Was im Gesetz steht, steht über der Satzung!

(es sind alle Unterschriften des Präsidiums erforderlich)

Es gelten nur Original-Unterschriften (im Zweifel wird das LKA hinzugezogen!)

 

Eine Aufstellungsversammlung ist normalerweise eine eigenständige Veranstaltung. Wir hatten aus Zeitgründen den Landesparteitag dazu genutzt, gleichzeitig eine Aufstellungsversammlung durchzuführen.

  1. Aus diesem Grund ist m.E. folgender Fehler entstanden: In der Niederschrift über die Mitgliederversammlung der Bewerber für die Landesliste… (Anlage 23 (zu §39 Absatz 4 Nummer 3) Seite 2, waren für die Angaben zu Bewerbern nur die laufende Nummer 1 und 2 eingedruckt. Daher hatten wir „siehe Beiblatt“ eingetragen, das Beiblatt/die eigentliche Landesliste haben wir jedoch nicht separat erstellt! Das Wahlergebnis zur Landesliste war somit nur aus dem Protokoll/Seite 11 ersichtlich.
  1. Das besagte Beiblatt mit der Reihenfolge der gewählten Bewerber hatten wir daher bei der Einreichung der Landesliste am 19. Juli 21 nicht mit eingereicht. Die Liste war nur dem Protokoll zu entnehmen.
  1. Weiterhin wäre erforderlich gewesen, dass der Versammlungsleiter Nico Mast und die Schriftführerin Annette Roth-Krämer dieses Beiblatt/Landesliste im Original mit Datum unterschreiben.

 

Als Versuch, diese groben Fehler zu heilen, sind auf Anraten der Landeswahlleiterin Frau Nesch um ca. 16:20 unser 1. Vorsitzender,  Kay Michel aus Karlsruhe und unser Landesschatzmeister, Christian Liebaug aus Gärtringen zum Innenministerium geeilt.

Um 17:36 hatten wir dann eine von Christian Liebaug handgeschriebene Landesliste einreichen können, die allerdings nur von den beiden Vorständen aus dem Präsidium unterschrieben werden konnte.
Daneben hatten wir noch eine eidesstattliche Versicherung angefertigt mit folgendem Text:

Wir waren am 03. Juli 2021 bei der Aufstellung  der Kandidaten für die  Landesliste zugegen und bestätigen hiermit an Eides statt die Richtigkeit des in der Niederschrift als „Beiblatt“ bezeichneten Dokuments, welches korrekterweise als Beiblatt zu Anlage 23 hätte bezeichnet und der Niederschrift beigefügt werden müssen.“ (unterzeichnet: Jürgen Wilbo, Sabine Mayer-Paris, Christian Liebaug und Kay Michel)

Ein weiterer Kardinalfehler war für den Landeswahlausschuss hingegen nicht von Interesse, da die einschlägigen Gesetze hierzu keine Regelungen enthalten:

In unserer Satzung beträgt die Frist zur Einladungsfreist für Aufstellungsversammlungen 14 Tage. Insofern war die Einladung zur Aufstellungsversammlung, die im Rahmen des Landesparteitages (Einladungsfrist lt. Satzung 7 Tage) für Bewerber der Landesliste (Einladungsfrist lt. Satzung 14 Tage) verfristet.

WiR haben unser Bestes gegeben, es war leider nicht genug und es muss uns eine Lehre sein: Das Thema Wahlen ist ein TOP. Wir brauchen mehr als eine mit dem Thema sicher vertraute Person. Mit dem Weggang von Helmut Happe war dessen Expertise weg und wir hatten es versäumt abzuklären, wer neu in die Verantwortung geht.

Stuttgart, 31.07.21 BEE