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Parteiprogramm Landesverband WiR2020 Baden-Württemberg

Freiheit – Gerechtigkeit – Verantwortung

WiR2020 – eine Plattform für neue Ideen und gesellschaftlichen Wandel

Liebe Interessenten und Mitglieder von WiR2020!

WiR2020 ist eine Plattform für innovative politische Ideen. Unser Programm wird durch Diskussionen und Abstimmungen kontinuierlich ergänzt und weiterentwickelt. Daran kann sich jedes Mitglied der Partei und jeder Wähler und Wählerin aus Baden-Württemberg sehr einfach beteiligen.

Wir freuen uns auf Eure Mitarbeit!

10 Punkte-Programm

1. Rücknahme aller unverhältnismäßigen Corona-Massnahmen. Aufarbeitung der Corona-Politik durch einen Untersuchungsausschuss.
2. Keine Impfpflicht. Freie Impfentscheidung.
3. Reform des politischen Systems – mehr Bürgernähe.
4. Reform des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Keine Zwangsgebühren.
5. Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit im Steuersystem.
6. Förderung von ökologischer und regionaler Wirtschaft.
7. Vernünftige und weitsichtige Ausländer- und Immigrationspolitik.
8. Friedenspolitik und Fluchtprävention.
9. Verhinderung von Totalüberwachung und Zensur durch die Digitalisierung. Erhalt des Bargelds.
10. Vielfalt im Gesundheitswesen.
 

Selbstverständnis

[1] WIR2020 steht für kulturelle und geistige Freiheit, für politische und soziale Gerechtigkeit, sowie für wirtschaftliche und ökologische Verantwortung.

[2] WIR2020 versteht sich als eine Plattform, die aktiv zwischen Zivilgesellschaft und Parlamenten vermittelt. Dabei arbeitet WIR2020 dialogisch und projektorientiert.

[3] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass innovative Konzepte aus allen gesellschaftlichen Bereichen Eingang in die Politik finden und auf diese Weise verwirklicht werden.

[4] WIR2020 wird für die Besetzung politischer Ämter (Minister, Bürgermeister, etc.) fachlich und sozial kompetente Persönlichkeiten vorschlagen und als Kandidaten wählen lassen.

[5] WIR2020 arbeitet im Rahmen des Grundgesetzes und grenzt sich von extremistischen und totalitären Bestrebungen ab, die die freiheitlich-demokratische Ordnung gefährden.

[6] WIR2020 setzt sich für ein transparente Politik und Entscheidungsfindung als Grundlage für politische Mitbestimmung ein.

[7] WIR2020 ist eine Friedenspartei und setzt sich für friedliche und von gegenseitigem Verständnis und Respekt getragene, gewaltfreie Lösungen von Konflikten ein.

[8] WIR2020 ist davon überzeugt, dass nur durch multilaterale Kooperation in gegenseitigem Respekt nachhaltige Lösungen für globale Aufgaben gefunden werden können.

Rahmenprogramm

1 Rahmenprogramm


Der Auftrag, der uns heute gesetzt ist, lautet:
Uns selbst, unsere Umwelt und die Strukturen dieser Welt
zu heilen und zu heiligen.
(Albert Schweitzer)

[1.1.1] Immer mehr Menschen erkennen, dass das bisherige politische und wirtschaftliche System an Grenzen stößt, die
grundlegendes Umdenken und mutiges neues Handeln erfordern. Obwohl es vielfältige Ideen und Initiativen für eine
entsprechende gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Erneuerung gibt, fehlt bisher meist der politische
Wille, um solche Konzepte umzusetzen. Menschen, die die bestehenden Verhältnisse verändern möchten, finden bei
WiR2020 Möglichkeiten für die Verwirklichung zukunftsweisender Ideen und Initiativen. Für diese Menschen bietet
WiR2020 eine neue politische Heimat.

[1.1.2] WiR2020 vertraut auf freie und verantwortlich handelnde Menschen. Die Politik soll die Menschen so wenig wie
möglich durch Gesetze zwingen, sondern Anreize und Freiräume für das Handeln aus individueller Überzeugung und
Initiative schaffen.

1.2 Unser Menschenbild

[1.2.1] Wir gehen von einem ganzheitlichen Menschenbild aus. Der Mensch ist ein körperliches (biologisches), ein
soziales und ein kulturelles Wesen.

[1.2.2] Auf körperlicher Ebene brauchen wir die Befriedigung unserer materiellen Bedürfnisse, Gesundheit und
Sicherheit. Außerdem sind wir auf eine gesunde und nachhaltig bewirtschaftete Natur angewiesen, in der auch unsere
Nachkommen noch gut leben können. Auf sozialer Ebene brauchen wir Gerechtigkeit und die Möglichkeit zu
gesellschaftlicher Teilhabe und Mitbestimmung. Auf kultureller Ebene brauchen wir die Möglichkeit zu kreativer
Selbstverwirklichung in individueller Freiheit.

1.3 Prinzipien und Ziele unserer politischen Arbeit

[1.3.1] Unsere Arbeit folgt drei allgemeinen Prinzipien: Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung.

1.3.1 Geistig-kulturelle Freiheit

[1.3.1.1] Jeder Mensch ist ein einmaliges Individuum. Seine Freiheit ist ein unverzichtbarer Bestandteil seiner
Menschenwürde. Die Freiheitsrechte haben daher hohe Priorität. Menschen, die über ihr Tun und Lassen selbst
bestimmen und ihre Potentiale voll entfalten können, sind die Schöpfer des gesellschaftlichen Fortschritts.

[1.3.1.2] WiR2020 ist davon überzeugt, dass Freiheit in allen Institutionen des geistig-kulturellen Bereichs
herrschen muss. Bildungseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
wissenschaftliche Institutionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Medien, Medizin- und
Gesundheitsorganisationen, Kunst- und Kultureinrichtungen, öffentliche Sportorganisationen sollen frei, eigenständig
und in Selbstverwaltung organisiert sein. Sie dürfen keinen wirtschaftlichen Zielen und Zwängen oder politischer
Beeinflussung unterworfen sein, solange sie sich am Grundgesetz orientieren.

1.3.2 Soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Mitsprache

[1.3.2.1] Jeder Mensch ist Bürger einer Gemeinschaft und hat einen Anspruch auf gerechte Behandlung und das Recht,
sofern er mündig ist, über die Angelegenheit der Gemeinschaft mit zu entscheiden.

[1.3.2.2] In der Gesellschaft, die WiR2020 anstrebt, kann jeder Mensch frei von materiellen Existenzängsten und
finanziellen Zwängen leben und arbeiten. WiR2020 ist davon überzeugt, dass eine sichere materielle Lebensgrundlage
die Kreativität, Initiativkraft und Gesundheit der Menschen fördert, den gesellschaftlichen Frieden sichert und
deshalb für die Entwicklung der Gesamtgesellschaft von entscheidender Bedeutung ist.

[1.3.2.3] Eine wahrhaft demokratische Gesellschaft erfordert eine fortlaufende Beteiligung an politischen
Entscheidungen. WiR2020 setzt sich dafür ein, dass die repräsentative Demokratie durch organisierte
gesellschaftliche Diskussionen und direkt-demokratische Abstimmungen ergänzt wird. WiR2020 fordert größtmögliche
Transparenz politischer Verfahren und Institutionen. Wichtige politische Entscheidungen müssen der Möglichkeit einer
direkt-demokratischen Kontrolle unterstellt werden.

1.3.3 Wirtschaftliche und ökologische Verantwortung

[1.3.3.1] Jeder Mensch ist als Teil der Menschheit abhängig von der Arbeit, die andere für ihn leisten und leistet
nach seinen Möglichkeiten Arbeit für andere. Ein gesundes Wirtschaftssystem erfordert außer der Freiheit für
unternehmerische Initiative und einer gerechten Verteilung der Lasten insbesondere auch die Übernahme von
Verantwortung für die Allgemeinheit. Eine nur von egoistischem Gewinnstreben getriebene Wirtschaft führt auf Dauer
zur Zerstörung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der natürlichen Lebensgrundlagen.

[1.3.3.2] Jeder Mensch ist abhängig von einer gesunden und reichhaltigen natürlichen Umwelt. Die Tier- und
Pflanzenwelt, die lokalen und das globale Ökosystem brauchen unsere achtungsvolle Zuwendung sowie eine nachhaltige
Bewirtschaftung und Pflege.

[1.3.3.3] WiR2020 will das Umdenken der wirtschaftlich Tätigen hin zu Orientierung am Gemeinwohl und an einem
nachhaltigen Umgang mit der Natur fördern. Unternehmen sollen ihre Aufgaben und Ziele nicht mehr nur in der
Gewinnmaximierung für die In- und Teilhaber sehen, sondern auch und vor allem im Nutzen für die Gesellschaft.
Hierbei setzt WiR2020 weniger auf Verbote als auf steuerliche Anreize.

[1.3.3.4] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass ökologische Nachhaltigkeit immer mehr zur Grundlage wirtschaftlichen
Handelns wird. Die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen und die Beeinträchtigung der Natur und Umwelt muss durch
Entschädigungszahlungen ausgeglichen werden. Die entsprechenden Einnahmen müssen zur Renaturierung der geschädigten
Ökosysteme verwendet werden. Insbesondere muss auch der Tierschutz grundlegend verbessert werden.

1.4 Internationale Zusammenarbeit

[1.4.1] Im Zentrum unseres politischen Denkens und Handelns steht der individuelle Mensch, der in kleinere und
größere Gemeinschaften eingebunden lebt. Für die Gestaltung regionaler, nationaler und internationaler Beziehungen
hat für uns das Prinzip der Subsidiarität höchste Bedeutung. Gestaltungsfreiheit und Verantwortung sollen bei der
kleinstmöglichen Gemeinschaft liegen und so wenig wie möglich an übergeordnete politische Ebenen und Strukturen
abgegeben werden. WiR2020 steht für Föderalismus, für nationale Souveränität und für ein Europa der
gleichberechtigten Zusammenarbeit der Länder und Regionen. Eine immer weiter gehende europäische Zentralisierung
lehnen wir ab.

[1.4.2] Internationale Politik darf nicht auf Vorurteilen und Feindbildern beruhen, sondern muss von gegenseitigem
Respekt und dem Verständnis für die kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen anderer Länder
getragen sein.

[1.4.3] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass Deutschland und Europa auf Anfrage anderer Länder Hilfestellungen und
Unterstützung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe leisten.

[1.4.4] WiR2020 setzt sich für eine solidarische und ökologisch nachhaltige globale Wirtschaftsordnung ein, in der
wirtschaftliche Tätigkeiten mit den Rechten der Menschen auf Selbstbestimmung, Potentialentfaltung und einen
gerechten Anteil am globalen Wohlstand sowie den Erfordernissen einer gesunden Umwelt und Natur in Einklang stehen.

Corona-Krise

2 Corona-Krise

2.1 Keine Einschränkung von Grundrechten

[2.1.1] Menschen sind in der Lage, auch in Krisenzeiten vernünftig zu handeln und wenn nötig, sich selbst und andere
zu schützen. WiR2020 fordert, dass demokratische Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und das
Demonstrationsrecht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Pressefreiheit und das Recht auf freie
Meinungsäußerung durch die Politik nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Politik hat im Falle einer Krise lediglich
für eine vollständige öffentliche Aufklärung der möglichen Risiken zu sorgen.

[2.1.2] WiR2020 fordert die sofortige Rücknahme der unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht an
Schulen, Einschränkungen bzw. Schließungen von Kultureinrichtungen und gastronomischen Betrieben, öffentliches
Versammlungsverbot, etc.

2.2 Keine Impfpflicht

Hiermit unterstützen wir die Forderungen des Vereins Ärzte
für individuelle Impfentscheidung e.V.
.

[2.2.1] Es darf weder eine direkte noch eine indirekt wirkende Impfpflicht geben. Die Entscheidung über eine Impfung
ist rein persönlich und darf auf keinen Fall staatlich vorgeschrieben werden. WiR2020 fordert deshalb auch die
sofortige Rücknahme des Masernschutzgesetzes.

[2.2.2] Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz – soll als
weiteres Kriterium die Impfungen oder Immunitätsnachweise bekommen. „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der
sexuellen Identität oder fehlender Immunität gegenüber Krankheiten zu verhindern.“

2.3 Aufarbeitung der Corona-Krise

Hiermit unterstützen wir auch die gemeinsamen Forderungen von Mehr Demokratie e.V., vom Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), vom Bund der Steuerzahler und von Foodwatch.

[2.3.1] WiR2020 fordert eine sofortige Untersuchung und Aufarbeitung der Hinter- und Beweggründe des staatlichen
Handelns in der Corona-Krise durch Parlamentskommissionen des Bundestages und der Landesparlamente, die jeweils
hälftig mit Abgeordneten und mit Vertretern der Zivilgesellschaft, d.h. mit unabhängigen Juristen, Medizinern,
Psychologen, Wirtschafts-, Politik- und Geschichtswissenschaftlern besetzt sind. Die Untersuchung soll transparent
unter Beteiligung der Öffentlichkeit, auf solider wissenschaftlicher Basis, in internationaler Zusammenarbeit und
vor allem ohne Rücksicht auf politische und wirtschaftliche Interessen durchgeführt werden. In diesem Prozess müssen
Entscheidungsstrukturen aufgedeckt und durchleuchtet, Verantwortliche benannt und mögliche Schadenersatzansprüche
definiert werden.

[2.3.2] Die Ergebnisse der Untersuchung sollen einem durch Losverfahren besetzten Bürgerrat vorgelegt werden, der
diese bewertet, daraus Empfehlungen für die Zukunft entwickelt und diese dem Bundestag übermittelt.

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SACHKAPITEL

3 Schule, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung

[3.1] Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die von der Individualität, Kreativität und Initiative des
Einzelnen abhängen, müssen aus dem Prinzip der Freiheit gestaltet werden. Persönliche Entwicklung durch den Erwerb
von Bildung, Erkenntnisgewinn durch Forschung und Wissenschaft, Heilung und Gesundheitspflege durch Medizin,
Meinungsbildung durch Medien sind individuelle Prozesse, die größtmögliche Freiheit erfordern. Sie dürfen keinen
politischen und insbesondere keinen wirtschaftlichen Vorgaben und Zielen untergeordnet werden.

Freiheit der Bildung
unabhängige Forschung & Wissenschaft
Freiheit der Bildung

3.1 Freiheit im Bildungswesen

[3.1.1] Lernen und Erwerb von Bildung sind höchst individuelle Prozesse. Jeder Mensch soll sich die Lern- und
Bildungsmethode suchen können, die ihm entspricht. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere
Bildungseinrichtungen müssen deshalb die Freiheit haben, ihre Methoden und Inhalte nach den Bedürfnissen der
Lernenden und den Fähigkeiten der Lehrenden selbst zu entwickeln bzw. auszuwählen. Kitas und Schulen müssen zu Orten
werden, an denen die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Zentrum steht und in ganzheitlicher
Weise gefördert wird. Hochschulen und andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung müssen ihre Personalien und
Lehrinhalte in demokratischen Verfahren, an denen die Studierenden bzw. Auszubildenden beteiligt sind, selbst
bestimmen.

[3.1.2] Die staatliche Aufsicht über die Bildungseinrichtungen soll sich auf die Überprüfung der Einhaltung
demokratischer Prinzipien und Menschenrechte, der Vereinbarkeit der Lehrinhalte und -methoden mit der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz sowie der Gleichwertigkeit der Abschlüsse beschränken.

[3.1.3] Bildungseinrichtungen dürfen nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängig sein. Finanzielle Förderung
durch Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen muss vollständig offengelegt werden. Kommerzielle Werbung an Schulen
und Hochschulen ist schädlich und muss untersagt werden.

3.1.1 Finanzierung durch Bildungsgutscheine

[3.1.1.1] WiR2020 fordert, dass die staatliche Finanzierung des Bildungswesens über Bildungsgutscheine erfolgt.
Eltern erhalten pro Kind und Jahr, Jugendliche in Ausbildung und Studierende bis zum 25. Lebensjahr pro Jahr einen
Bildungsgutschein. Bildungseinrichtungen erhalten ihre Fördermittel nicht direkt vom Staat, sondern auf dem Umweg
über Bildungsgutscheine.

[3.1.1.2] Der Wert eines Bildungsgutscheins muss die Kosten der Bildungsstätten abdecken und soll für jeden
Bildungs- bzw. Studiengang durch eine unabhängige Kommission ermittelt und festgelegt werden.

3.1.2 Freie Bildungsagenturen

[3.1.2.1] WiR2020 fordert, dass die jetzt in den Kultus- bzw. Bildungsministerien durchgeführte Bildungsplanung von
freien Bildungsagenturen übernommen wird, die an pädagogischen Hochschulen angesiedelt sein können.

[3.1.2.2] In Bildungsagenturen entwickeln Vertreter verschiedener Fachrichtungen (Pädagogik, Psychologie, Medizin,
Anthropologie, Philosophie, Theologie, etc.) Lernkonzepte und Methoden für die frühkindliche, schulische und
universitäre Bildung. Die Experten werden in einem demokratischen Verfahren von den jeweils Betroffenen, d.h. von
Vertretern von Schülern, Eltern, Lehrern, Studierenden, Lehrenden, etc. gewählt.

[3.1.2.3] Bildungsagenturen erstellen Lern- und Lehrmittel, führen pädagogische Bildungs- und
Weiterbildungslehrgänge durch und begleiten und beraten Kindergärten und Schulen in der Umsetzung dieser Methoden.

[3.1.2.4] Bildungsagenturen werden durch einen in den Bildungsgutsscheinen für Kindergärten und Schulen enthaltenen
Beratungs-Anteil finanziert. Sie dürfen keine anderen staatlichen oder wirtschaftlichen Förderungen annehmen.

3.1.3 Kinderkrippen und Kindergärten

[3.1.3.1] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass der Besuch von Kinderkrippen und Kindergärten vollständig aus
Steuermitteln finanziert wird. Eltern erhalten pro Kind und Jahr einen Bildungsgutschein, den sie für einen Platz in
einer Kinderkrippe bzw. eines Kindergartens einsetzen können.

3.1.4 Bildschirmfreie Kitas und Grundschulen

Hiermit unterstützen wir auch das europäische Bündnis für humane Bildung ELIANT und das Bündnis für humane Bildung.

[3.1.4.1] Für ihre gesunde Entwicklung brauchen Kinder die Begegnung von Mensch zu Mensch. Vorschulische und
schulische Bildung lassen sich durch digitale Bildschirmmedien weder rationalisieren noch individualisieren.
Digitale Bildschirmmedien entfremden Kinder der sinnlichen Welterfahrung und damit sich selbst. Sie schädigen
nachgewiesenermaßen die Gehirnentwicklung und die körperliche Gesundheit. WiR2020 setzt sich für eine umfassende
öffentliche Aufklärung über die negativen Auswirkungen von digitalen Bildschirmmedien auf Kinder ein. Kindergärten
und Grundschulen sollen selbstständig über die Verwendung von digitalen Medien entscheiden können.

3.1.5 Schulen

[3.1.5.1] WiR2020 fordert eine umfassende Selbstverwaltung der Schulen. Entscheidungen über Fragen des Unterrichts
und der Schulorganisation sollen demokratisch unter Einbeziehung aller Betroffenen erfolgen.

[3.1.5.2] WiR2020 fordert, Notenzeugnisse bis einschließlich der 6. Klasse durch aussagekräftige individuelle
Bewertungen zu ersetzen.

3.1.6 Hochschulen, Berufs- und Gewerbeschulen

[3.1.6.1] WiR2020 fordert eine Stärkung der Selbstverwaltung der Hochschulen und Universitäten. Diese müssen in
Forschung und Lehre frei sein und sich selbst organisieren. Sie sollen sich in erster Linie durch die Erträge der
Bildungsgutscheine finanzieren.

[3.1.6.2] Hochschulkollegien sollen autonom und gemeinsam mit Studierenden bzw. deren gewählten Vertretern in
demokratischen Prozessen über alle sie betreffenden Angelegenheiten entscheiden, insbesondere über die Besetzung der
Hochschulkollegien selbst, über Lehrmethoden und Studieninhalte sowie über die Zusammenarbeit mit Bildungsagenturen.

[3.1.6.3] Kooperationsverträge der Hochschulen oder ihrer Mitarbeiter mit Dritten, die Forschung und Wissenschaft,
aber auch die Personalbesetzung oder Infrastruktur der Hochschulen betreffen, müssen vollständig veröffentlicht
werden.

[3.1.6.4] Wie für Universitäten soll auch für Duale Hochschulen, Berufs- und Gewerbeschulen das Prinzip der
Selbstverwaltung gelten. Ihre Kollegien entscheiden gemeinsam mit den Unternehmen, deren Auszubildende sie
ausbilden, und den Auszubildenden bzw. deren gewählten Vertretern in demokratischen Prozessen über alle sie
betreffenden Angelegenheiten, insbesondere Lehrmethoden und Studieninhalte, Einstellungen von Lehrpersonal,
Zusammenarbeit mit Bildungsagenturen, etc.

unabhängige Forschung & Wissenschaft

3.2 Unabhängige Forschung & Wissenschaft

[3.2.1] Forschung und Wissenschaft müssen frei sein. Ihre Grundfinanzierung muss aus frei zur Verfügung gestellten
Steuermitteln gedeckt werden. Sie darf weder von staatlicher noch von wirtschaftlicher Beeinflussung abhängig sein.
Die Hochschulen entscheiden selbst in demokratischen Verfahren, wie sie die zur Verfügung stehenden Steuermittel für
die Forschung einsetzen.

[3.2.2] WiR2020 fordert, dass Forschungsförderung durch Drittmittelgeber und entsprechende Kooperationsverträge für
die interessierte Öffentlichkeit vollständig transparent gemacht werden müssen.

[3.2.3] Gremien, die über Forschungsförderung entscheiden, müssen mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher
Bereiche und Organisationen besetzt werden, insbesondere auch mit Vertretern von Anti-Lobbyorganisationen.

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4 Demokratie, Staat und Medien

[4.1] Als soziale Wesen sind wir in kleinere und größere menschliche Gemeinschaften eingebunden und von diesen
abhängig. Hier muss das Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichberechtigung gelten. Menschen müssen sich die Regeln
ihres Zusammenlebens auf demokratischen Wegen selbst geben. Das erfordert eine allgemeine Stärkung der
Bürgerbeteiligung sowie direkt-demokratische Abstimmungen auch über die regelmäßigen Wahlen hinaus. Die Erfahrungen
der Corona-Krise zeigen außerdem die Notwendigkeit demokratischer Kontrolle des Regierungshandelns in Krisenzeiten.
Menschen, die keine Arbeit haben, müssen von der Gemeinschaft durch eine finanzielle Grundversorgung ohne unwürdige
Zwangsauflagen unterstützt werden. Das kostenintensive System der Krankenversicherungen muss reformiert werden.

Direkte Demokratie
Demokratie stärken
Demokratie in Krisenzeiten
Unabhängige Medien
Basisdemokratie
Direkte Demokratie

4.1 Direkte Demokratie stärken

Hiermit unterstützen wir die Forderungen des Vereins Mehr Demokratie e.V. und seines Landesverbandes
Baden-Württemberg.

[4.1.1] Direkte Demokratie ermöglicht, dass Bürger auch über Wahlen hinaus an der gesetzlichen Regelung ihres
Zusammenlebens beteiligt sein können. Sie fördert das politische Interesse der Bürger, stärkt die Debattenkultur und
verringert den politischen Einfluss einseitiger Lobbyinteressen. WiR2020 setzt sich für eine deutliche Stärkung
direkt-demokratischer Beteiligung auf Landesebene und für ihre Einführung auf Kreis- und Bundesebene ein. Dabei soll
direkte Demokratie die parlamentarische Demokratie ergänzen, nicht ersetzen. Bei Volksentscheiden kann das Parlament
einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen. WiR2020 fordert die obligatorische Offenlegung von Spenden, die
an Volksinitiativen fließen, damit klar wird, welche Interessen hinter einer Initiative stehen.

[4.1.2] WiR2020 fordert 1. Volksgesetzgebung: In diesem Fall kommt der politische Vorschlag aus der Mitte der
Gesellschaft und wird über ein dreistufiges Verfahren (Volksinitiative/Volksantrag, Volksbegehren, Volksentscheid)
umgesetzt.

[4.1.3] 2. Fakultative Referenden: Gesetze, die vom Landtag oder Bundestag verabschiedet werden, sollen erst nach
100 Tagen in Kraft treten. In dieser Zeit kann ein Volksbegehren gegen das Gesetz durchgeführt werden. Kommen auf
Landesebene 100.000 Unterschriften zusammen bzw. 500.000 auf Bundesebene, muss das Gesetz durch einen Volksentscheid
bestätigt werden.

[4.1.4] 3. Obligatorische Referenden: Änderungen des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, müssen durch
Volksentscheide bestätigt werden. Gibt der Bundestag Kompetenzen an die EU ab, muss auch hier das Volk zustimmen.

[4.1.5] Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg unterstützen wir die 15 Eckpunkte des Vereins Mehr Demokratie e.V.
zur Weiterentwicklung des Volksabstimmungsgesetzes in Baden-Württemberg, um dieses unbürokratischer und
anwendungsfreundlicher zu gestalten, insbesondere die Forderung nach Online-Eintragung bei Volksanträgen und
Volksbegehren. Außerdem unterstützen wir die Wünsche von Mehr Demokratie e.V. an die politischen Parteien zur
Landtagswahl. Hierzu gehören:

– Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden so weiterentwickeln, dass weniger Bürgerbegehren aus formalen
Gründen unzulässig sind
– staatliche Förderung einer unabhängigen Beratungsstelle zu Bürgerbegehren
– auch in Landkreisen zu Themen im Zuständigkeitsbereich der Kreistage Einwohneranträge und Bürgerbegehren
ermöglichen
– die Möglichkeit von Einwohneranträgen verbessern, damit Einwohner für sie wichtige Themen selbst auf die
Tagesordnung ihres Gemeinderats setzen können.

[4.1.6] WiR2020 fordert die Einsetzung eines Bürgerrats, der in unabhängiger Weise ein verbessertes
Landtagswahlrecht ausarbeiten soll.

Demokratie stärken

4.2 Stärkung der Demokratie

Hiermit unterstützen wir unter anderem die Forderungen von Mehr Demokratie e.V..

4.2.1 Politikerhaftung einführen

[4.2.1.1] Politiker in Regierung und Parlament sind bei fahrlässigen Fehlentscheidungen nicht haftbar, die
Bevölkerung muss die Folgen tragen. Das begünstigt eine strukturelle Verantwortungslosigkeit. WiR2020 fordert die
Einführung einer Politikerhaftung ähnlich der Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft, wenn sie
nicht „auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft handeln“ (Aktiengesetz §93). Eine
Politikerhaftung dient der Qualitätssicherung in der Politik. Sie zwingt Politiker, sich besser zu informieren, ihre
Entscheidungsgrundlagen zu dokumentieren und schützt die Gesellschaft vor inhaltsleeren, populistischen
Entscheidungen.

4.2.2 Bürgerbeteiligung stärken

[4.2.2.1] Zur Stärkung der Demokratie fordert WiR2020 die Einführung von losbasierten Bürgerräten. Die zufällig
ausgewählten Teilnehmer*innen repräsentieren die Gesellschaft und sind unbefangen. Nach Abschluss eines
Bürgergutachtens zu einem bestimmten politischen Thema ist ihre Arbeit beendet. Bürgerräte erhalten von Expertinnen
und Experten alle notwendigen Informationen, um dann gemeinsam konkrete Vorschläge in einem Bürgergutachten zu
erarbeiten. Losbasierte Bürgerräte sollten regelmäßig politische Entscheidungen begleiten. WiR2020 fordert ein
Einleitungsrecht zur Aufstellung losbasierter Bürgerräte.

4.2.3 Informationsfreiheit stärken

[4.2.3.1] Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Nur wer sich informieren kann, ist in der Lage fundierte
Entscheidungen zu treffen. Transparenz ist Voraussetzung für Demokratie. WiR2020 fordert, dass Informationen, die in
öffentlichen Stellen vorhanden sind, öffentlich zugänglich gemacht werden.

[4.2.3.2] Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg fordern wir insbesondere einen unabhängigen Bürgerrat, der
Beschlussempfehlungen für den Landtag erarbeiten soll, wie das Landesinformationsfreiheitsgesetz bürgerfreundlicher
gestaltet und zu einem Transparenzgesetz weiter entwickelt werden kann, um den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu
bei Behörden vorliegenden Informationen zu verbessern.

4.2.4 Unabhängige Behörden

[4.2.4.1] Die Verwaltung muss von parteipolitischen Interessen unabhängig sein. Die Regierung darf nicht
entscheiden, wie eine Behörde ein Gesetz anzuwenden oder in einer Sache zu entscheiden hat. Die Behörden fällen ihre
Entscheidungen unabhängig. WiR2020 fordert, dass Minister nicht in die laufende Arbeit der Behörden eingreifen
dürfen.

4.2.5 Stärkung der Kommunen

[4.2.5.1] Gemeinden, Städte und Landkreise ermöglichen eine aktive Beteiligung der Bevölkerung. Deshalb muss die
kommunale Ebene durch Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen gestärkt werden. WiR2020 setzt sich für eine
deutliche finanzielle Stärkung der Kommunen ein.

4.2.6 Lobbyregister einführen

[4.2.6.1] Tausende Lobbyisten versuchen mit viel Geld und guten Netzwerken, Gesetze, Politik und die öffentliche
Meinung zu beeinflussen. Bislang müssen sie darüber keine Rechenschaft ablegen. WiR2020 fordert, dass alle
Lobbyisten angeben, mit welchem Budget, in wessen Auftrag und zu welchem Thema sie Einfluss auf die Politik nehmen.

Demokratie in Krisenzeiten

4.3 Demokratie in Krisenzeiten

Hiermit unterstützen wir auch die Forderungen von Mehr Demokratie e.V..

[4.3.1] Die Corona-Krise hat gezeigt, wie leicht die Grundrechte und die parlamentarische Demokratie in Deutschland
durch Verordnungen der Exekutive auszuhebeln sind. WiR2020 fordert deshalb, dass die parlamentarische Kontrolle auch
in Krisenzeiten beim Bundestag und den Landesparlamenten verbleiben muss. Einschränkungen der Grundrechte dürfen
nicht auf dem Verordnungsweg erfolgen; sie bedürfen in jedem Fall eines fraktionsunabhängigen, parlamentarischen
Mehrheitsbeschlusses sowie der fortlaufenden und regelmäßigen parlamentarischen Überprüfung. Dabei muss insbesondere
die Verhältnismäßigkeit der Krisenmaßnahmen gewährleistet sein. Die Maßnahmen müssen in jedem Fall befristet sein
und dürfen nicht automatisch in den gewöhnlichen Rechtsbestand übergehen.

[4.3.2] Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung einer Krise erfordern öffentliche Diskussion und vollständige
Transparenz. Sämtliche Entscheidungsgrundlagen wie z.B. Strategiepapiere, Szenarien, Gutachten inklusive der
beteiligten Gutachter, Modellrechnungen von Ministerien und Instituten, etc. müssen automatisch veröffentlicht
werden. Zudem sind die von den Regierungen eingesetzten Krisenstäbe, ihre Besetzung und ihre Beratungsprotokolle
unverzüglich zu veröffentlichen.

[4.3.3] Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung einer Krise dürfen nur aufgrund von Beratung durch
interdisziplinär besetzte Gremien mit Fachleuten aus allen betroffenen gesellschaftlichen Bereichen getroffen
werden. An diesen Beratungen muss auch die Zivilgesellschaft durch einen repräsentativ zu besetzenden Bürgerbeirat
beteiligt werden.

[4.3.4] Entscheidungen zur Eindämmung einer Krise müssen nachvollziehbar und auf empirischer und wissenschaftlicher
Grundlage erfolgen. Unabhängige Experten müssen das Spektrum der Interpretationen von Daten aufzeigen, plausible
Gegenmeinungen müssen gehört werden. Die Entscheidungsträger müssen aufzeigen, was genau mit welchen Maßnahmen
erreicht werden soll und Kriterien zur Überprüfung dieser Ziele benennen.

[4.3.5] Um demokratische Mitsprache und Kontrolle über Maßnahmen zur Krisenbekämpfung zu ermöglichen, fordert
WiR2020, dass in einem solchen Fall die Fristen für Volksbegehren und Volksentscheide ausgesetzt werden. Wahlen und
Abstimmungen dürfen nicht – oder im Fall von Volksbegehren und –entscheiden – nur im Einvernehmen mit den
Initiatoren verschoben werden.

[4.3.6] Außerdem fordert WiR2020 eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit zukünftigen Krisen, die die
demokratische Kontrolle des Regierungshandelns garantiert.

Unabhängige Medien

4.4 Unabhängige Medien

[4.4.1] Unabhängige Medien sind eine unverzichtbare Voraussetzung für eine objektive und freie Meinungsbildung und
damit Grundlage aller demokratischen Prozesse.

[4.4.2] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, welchen Medienunternehmen sein
Rundfunkbeitrag zufließen soll. Entscheidet er nicht, wird sein Anteil auf die 10 meist-gewählten Medien seines
Bundeslandes verteilt.

[4.4.3] Medienunternehmen, die von Bürgern ausgewählt werden wollen, müssen ihr Angebot im Internet und Fernsehen
kostenfrei abrufbar machen.

Basisdemokratie

4.5 Basisdemokratie als Entwicklungsziel

[4.5.1] WiR2020 verfolgt als langfristiges Entwicklungsziel, in der Bundesrepublik und den Bundesländern die
Basisdemokratie als alleiniges politisches System zu etablieren. Als erste Partei überhaupt verfügt WiR2020 über das
theoretische und das praktische Wissen, Basisdemokratie als Prozess zu realisieren und zu nutzen. Ausgehend davon
wollen wir eine innerparteiliche Basisdemokratie aufbauen, die als Vorbild dienen soll, um einen gesellschaftlichen
Wandel hin zur Nutzung der Basisdemokratie einzuleiten. Zudem wollen wir die Nutzung der Basisdemokratie in allen
demokratischen Institutionen im In- und Ausland fördern, um so eine robuste Entwicklung zu ermöglichen, die sich in
der umfangreichen Kenntnis basisdemokratischer Prozesse, ihrer Eigenheiten und ihrer Anwendung, durch die gesamte
Bürgerschaft zeigt.

[4.5.2] Als Basisdemokratie kommt nur der dezentral-demokratische Prozess in Betracht, bei welchem Vorschläge nicht
mehr einzeln abgestimmt werden, sondern zusammen einen politischen Markt bilden. Nur hier wird ein Gleichgewicht und
ein Mittelpunkt der Meinungen gefunden, welches garantiert, dass jede Stimme immer zählt und eine optimale Politik
realisiert wird. Nur so kann auch in sehr großen Gemeinwesen eine jederzeitige freie politische Betätigung jedes
einzelnen Mitglieds gewährleistet werden, und bleibt alle politische Struktur zudem kontrolliert auf allen
Mitgliedern fundiert und gewollt getragen.

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5 Wirtschaft, Verkehr und Steuern

[5.1] Alle Menschen sind auf die Befriedigung ihres materiellen Lebensbedarfs angewiesen. Durch wirtschaftliche
Tätigkeit verhelfen wir uns in gegenseitiger Verantwortung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse. Wirtschaft ist dann
gesund, wenn sie nicht nur dem eigenen, sondern dem Gemeinwohl dient. Für den Bereich Mobilität setzen wir auf eine
Verringerung des Autoverkehrs insbesondere in den Städten durch einen Mix intelligenter Maßnahmen. Hohe Gewinne, die
nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit, sondern allein aus Grund- oder Kapitalbesitz erzielt werden, sind
gesellschaftlich ungesund. Hier kann u.a. eine Besteuerung leistungsloser Einkommen ausgleichend wirken.

Gemeinwohlökonomie fördern
Mobilitätswende jetzt
gerechte Steuerreform
Grundversorgung als negative Einkommensteuer
Gemeinwohlökonomie fördern

5.1 Gemeinwohlökonomie

Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.
(Mahatma Ghandi)

[5.1.1] Wirtschaft soll den Menschen, d.h. dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Ein Wirtschaftssystem, das auf die
Vermehrung des persönlichen Gewinns aufgebaut ist, hat heute keine Zukunftsperspektive mehr. Es führt zur Zerstörung
des sozialen Zusammenhalts und der natürlichen Lebensgrundlagen.

[5.1.2] Das Wirtschaftsgeschehen beruht auf der individuellen Initiative und Verantwortungsübernahme des Einzelnen.
Dem Staat kommt lediglich die Aufgabe zu, freilassende Rahmenbedingungen zu garantieren, innerhalb derer sich
unternehmerische Initiative entfalten kann.

[5.1.3] Eine Gemeinwohlorientierung der Wirtschaft kann daher nur auf freiwilliger Entscheidung der individuell
Verantwortlichen beruhen. Gleichwohl kann der Staat steuerliche Anreize für eine Gemeinwohlorientierung schaffen.

[5.1.4] Die von Christian Felber entwickelte „Gemeinwohlökonomie“ beruht auf einer freiwilligen Zertifizierung von
Unternehmen nach sozialen und ökologischen Gemeinwohl-Kriterien. WiR2020 fordert eine steuerliche Begünstigung von
Unternehmen, die sich nach Gemeinwohlkriterien zertifizieren lassen.

Mobilitätswende jetzt

5.2 Verkehr

Hiermit unterstützen wir die Forderungen der Allianz mobilitätswende in Baden-Württemberg.

[5.2.1] Ziel unserer Verkehrspolitik ist ein optimales Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrssysteme. Wir wollen
die einseitige Förderung des Autoverkehrs beenden und einen klugen Mix der Ideen umsetzen. Dabei geht es nicht nur
um die Reduzierung des Energieverbrauchs, sondern auch um das Schaffen von lebenswerten Räumen in den Städten und
Gemeinden.

[5.2.2] WiR2020 will

  • den Kfz-Verkehr in den Städten verringern;
  • den Fuß- und Fahrradverkehr fördern, unter anderem durch ein Netz an Fahrradschnellwegen und die Förderung von
    schnellen E-bikes;
  • Verkehrsvermeidung zum Grundprinzip der Ortsentwicklung erheben, mit dem Ziel dass die Bewohner eines Quartiers
    ihr Leben nach Wunsch ohne einen privaten PKW führen können;
  • durch Umwidmung von Verkehrsflächen lebenswerten Raum in den Städten schaffen;
  • die Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs verdoppeln;
  • On-Demand-Mobilität und Sharing-Angebote in den Nahverkehrsplänen verankern;
  • Waren und Güter klimaneutral und umweltschonend transportieren.

[5.2.3] Dazu schlägt WiR2020 folgende Sofortmaßnahmen vor:

  • Der Ausbau des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs wird gefördert.
  • Tausend Ortsmitten werden verkehrsberuhigt und die dortigen Parkplätze werden zu Aufenthaltsflächen umgewidmet.
  • In jeder Stadt und in jedem Dorf wird ein attraktives Angebot von Car- und Bike-Sharing geschaffen.
  • Der Aus- und Neubau von Straßen in Baden-Württemberg wird in den nächsten zehn Jahren auf das Notwendige
    beschränkt und dient vorrangig dem ÖV und dem Radverkehr.
  • Kostenloses Parken von Autos wird die Ausnahme.

gerechte Steuerreform

5.3 Steuerreform

Hiermit unterstützen wir u.a. die Forderungen der Initiative Grundsteuer: Zeitgemäß!

[5.3.1] Die Gewinne internationaler Konzerne, hohe leistungslose Einkommen, sowie der Verbrauch natürlicher
Ressourcen sollen stärker besteuert und damit mehr in Verantwortung für die Allgemeinheit genommen werden.

[5.3.2] Kapital, das in realwirtschaftliche Prozesse investiert wird, soll steuerlich begünstigt werden gegenüber
solchem Kapital, das lediglich der finanzwirtschaftlichen Kapitalvermehrung dient. WiR2020 setzt sich daher für die
steuerliche Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen ein.

Grundversorgung als negative Einkommensteuer

5.4 Grundversorgung als negative Einkommensteuer

[5.4.1] Menschen ohne oder mit niedrigen Einkommen werden durch Steuerfreibeträge und Transferleistungen von der
Solidargemeinschaft unterstützt. Die dabei übliche Bedürftigkeitsprüfung ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand und
oft mit unwürdigen und unsinnigen Bedingungen für die Betroffenen verbunden. WiR2020 fordert, dass sämtliche
staatlichen Transferzahlungen wie Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Elterngeld, Kindergeld, Ausbildungshilfe
(BAföG), Wohngeld, etc. durch einen einheitlichen, steuerfreien Pauschalbetrag („Grundversorgung“) ersetzt werden
(Kinder erhalten weniger). Durch die Vereinheitlichung und den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfungen wird ein enormer
Verwaltungsaufwand gespart.

[5.4.2] Die bedingungslose Grundversorgung muss die minimalen Lebenshaltungskosten abdecken sowie soziale und
kulturelle Teilhabe ermöglichen.

[5.4.3] Die Grundversorgung soll als sogenannte negative Einkommensteuer mit festem Steuersatz gezahlt werden.
Menschen ohne eigenes Einkommen erhalten einen Pauschalbetrag ohne weitere Bedürftigkeitsprüfung und Verpflichtung.
Zusätzlich erzieltes eigenes Einkommen wird nach einem festen Satz besteuert. Alle anderen Steuerfreibeträge
entfallen.

Beispiel:

Grund-
versorgung
(steuerfrei)
eigenes Einkommen
(steuerbar)
Einkommen-
steuer (50%)
Steuer-
Schuld*
verfügbares
Einkommen
effektiver
Steuersatz
1.00000-1.0001.000
1.0001.000500-5001.500-50%
1.0002.0001.00002.0000%
1.0003.0001.5005002.50017%
1.00025.00012.50011.50013.50046%

* Steuerschuld = 50% eigenes Einkommen – Grundsicherung

Menschen mit keinem oder mit geringen Einkommen erhalten demnach einen Nettotransfer, Menschen mit höheren Einkommen
zahlen Steuern. Die Grundversorgung durch negative Einkommensteuer ist einfach, transparent, spart
Verwaltungsaufwand, sichert vor Armut, unterstützt Geringverdiener und belastet Besserverdiener in progressiver
Weise.

[5.4.4] WiR2020 fordert eine Expertenkommission zur Entwicklung eines machbaren Modells und eines effizienten
Umsetzungsverfahrens für ein Grundeinkommen.

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6 Landwirtschaft und Umweltschutz

[6.1] Landwirtschaft dient der gesunden Versorgung der Menschen und dem Erhalt und der Pflege der natürlichen
Lebensgrundlagen. Gesunde Landwirtschaft arbeitet in überschaubaren Einheiten, in der Menschen, Tiere, Pflanzen und
Boden sowie Erzeuger, Händler und Verbraucher als organisches Ganzes verstanden werden. Der nachhaltige Umgang mit
der natürlichen Umwelt und der Schutz der Tiere sind nicht nur ethisch-moralische Notwendigkeiten, sondern tragen
auch entscheidend zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen bei.

ökologische Landwirtschaft
Umweltschutz
Nachhaltige Mehrwertsteuer
ökologische Landwirtschaft

6.1 Ökologische Landwirtschaft

Hiermit unterstützen wir u.a. die Vorschläge der Regionalwert AG Freiburg.

[6.1.1] Nachhaltig arbeitende landwirtschaftliche Betriebe vermeiden durch den Verzicht auf chemisch-synthetische
Dünge- und Pflanzenmittel, durch extensive Tierhaltung, regionale Herkunft von Betriebsmitteln, Verwendung von
samenfesten Sorten, etc. negative externe Effekte der Landwirtschaft. Die Betriebe haben dadurch einen höheren
Aufwand, aber in der Regel weniger Gewinn. WiR2020 setzt sich daher dafür ein, dass öffentliche Fördergelder nach
einem gemeinwohlorientierten Verteilungsschlüssel vergeben werden, der soziale, ökogische und regional-ökonomische
Leistungen der Landwirtschaft für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigt.

[6.1.2] WiR2020 setzt sich für regionalisierte Vertriebsstrukturen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ein, die
Lebensmittelverschwendung und -vernichtung vermeiden. Dem Erzeuger soll der Hauptanteil des Verkaufspreises
zufließen. Dazu setzt sich WiR2020 auch für eine Förderung der Solidarischen Landwirtschaft ein, in der Konsumenten
Versorgungsaktien bei Betrieben erwerben und die Landwirte die Ernten auf die Konsumenten verteilen.

[6.1.3] WiR2020 fordert, dass ein Teil der landwirtschaftlichen Subventionen für die Umstrukturierung der
Landwirtschaft eingesetzt wird. Die Aufgaben der Landwirtschaftsämter müssen dahingehend umgebaut werden, dass sie
als Regionalmanager den Umbau organisieren. WiR2020 fordert, dass die regionalen Landwirtschaftsämter volle
Souveränität bei der Verteilung der EU-Fördermittel erhalten.

[6.1.4] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass sich die Bevölkerung über den Wert der regionalen Versorgungssouveränität
bei der Nahrungsmittelherstellung bewusst wird und wirbt für die Änderung des Kaufverhaltens.

[6.1.5] WiR2020 fordert, dass die Richtlinien der EU Landwirtschaftsverordnung künftig zusammen mit
Konsumentenvertretern und nicht nur mit der Bauernschaft abgestimmt werden.

6.2 Tierschutz

[6.2.1] WiR2020 fordert die Abschaffung der Massentierhaltung und eine artgerechte Tierhaltung.

[6.2.2] WiR2020 fordert eine Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft, z.B. in der Haltung, beim
Transport und bei Schlachtungen. Wir setzen uns für ein Verbot von Tiertransporten in und aus Drittländern ohne
EU-Mindeststandards sowie für ein Importverbot von Tierprodukten ohne EU-Tierschutzstandards und für die Einführung
verbindlicher Haltungskennzeichnung ein. WiR2020 fordert eine Ausweitung des Tierversuchsverbots mit dem Ziel einer
verbindlichen Ausstiegsstrategie aus Tierversuchen.

Umweltschutz

6.3 Umweltschutz

[6.3.1] Für den Umweltschutz fordert WiR2020 das Verursacherprinzip. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen darf nicht
kostenfrei sein. Verursacher und Verbraucher müssen die wahren Kosten bezahlen. Die Einnahmen, die aus entsprechend
erhöhten Preisen erzielt werden, müssen zur Wiederherstellung der verbrauchten Naturressourcen verwendet werden.

[6.3.2] WiR2020 fordert eine gesetzliche Regelung zur Überprüfung von ökologischen, sozialen und
Menschenrechtskriterien in den internationalen Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen (Lieferkettengesetz).
Unternehmen, die Schäden an Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür
haftbar gemacht werden können. Konkret unterstützen wir die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz.

Anforderungen an ein wirksames Lieferkettengesetz

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Nachhaltige Mehrwertsteuer

6.4 Nachhaltige Mehrwertsteuer

[6.4.1] WiR2020 fordert einen deutlich reduzierten Steuersatz auf ökologische Produkte und Dienstleistungen.
Pflanzliche Nahrungsmittel (ohne Tierprodukte) aus zertifiziert biologischer Erzeugung sollen gar nicht (0% MWSt)
oder nur sehr gering besteuert werden, Tierprodukte aus zertifiziert biologischer Erzeugung mit einem mittleren
(z.B. 7% MWSt) und Tierprodukte aus konventioneller Erzeugung mit einem hohen Satz (z.B. 19% MWSt).

[6.4.2] WiR2020 fordert eine deutliche Absenkung der Mehrwertsteuer auf zertifiziert ökologisch produzierten Strom.

[6.4.3] WiR2020 fordert eine deutliche Absenkung der Mehrwertsteuer auf Produkte, in deren internationalen
Lieferketten ökologische und soziale Kriterien überprüft und eingehalten werden.

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7 Aufenthalt, Asyl und Integration

WiR2020 steht für ein offenes und freiheitliches Deutschland. Wir sind als Gastgeber in diesem Land sehr glücklich
und auch sehr stolz, Ausländer in großer Zahl als kurzzeitige oder langzeitige Gäste bei uns willkommen zu heißen
und ihnen unseren Respekt, unsere Gastfreundschaft und unsere Fürsorge zuteil werden zu lassen. Letzteres gilt
insbesondere für Menschen, die in Not zu uns kommen. Gastfreundschaft ist einer der wichtigsten Pfeiler unserer
Menschlichkeit. Wo sie in Frage gestellt wird, laufen wir dringend Gefahr, unsere Sicherheit und
Selbstverständlichkeit im Umgang miteinander zu verlieren. Deshalb gilt es, das Privileg der Gastlichkeit und der
offenen Türen zu bewahren, zu schützen, und umsichtig zu verteidigen. Wer seinen Aufenthalt länger bei uns
bestreitet und Teil unserer Gemeinschaft wird, soll erwarten können, in allen Rechten gleichgestellt zu werden.

Aufenthalt
Asyl und Fluchtprävention
Integration und Immigration
Aufenthalt

7.1 Aufenthalt

Wenn wir als Gemeinschaft ausländische Gäste zu uns einladen, dann müssen wir geschlossen hinter einer
diesbezüglichen Entscheidung stehen können. Wir sind es unseren Gästen schuldig, keinen Zweifel aufkommen zu lassen
ob ihres Willkommenseins. Es gilt, diesbezügliche Entscheidungen überlegt zu treffen, und, sobald eine Einladung
einmal ausgesprochen wurde, auf ihre Achtung und Einhaltung großen Wert zu legen. In genau gleicher Weise gilt es,
auch von Gästen die Einhaltung Ihrer Pflichten als Gäste einzufordern.

7.1.1 Aufenthalt für ein Studium

WiR2020 möchte daran festhalten, ausländischen Studenten die kostenlose Teilnahme am deutschen Bildungswesen zu
ermöglichen. Bedingung für die Vergabe der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen soll sein, dass Bewerber die
Voraussetzungen des Studiengangs erfüllen und die jeweiligen Studienziele erwartbar in Regelzeit erreichen können.

7.1.2 Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis

Der umfangreiche und vielfältige Arbeitsmarkt bedingt an vielen Stellen die Zusammenarbeit mit ausländischen
Fachkräften. Es soll die gängige Praxis beibehalten werden, dass insbesondere den Anforderungen aus der eigenen
Wirtschaft nach Aufnahme von Fachkräften entsprochen wird. Selbstverständlich sind dabei inländische Fachkräfte
grundsätzlich zu bevorzugen.

7.1.3 Längerfristige Aufenthaltserlaubnis

Wer als Ausländer langfristig seinen Aufenthalt in Deutschland haben möchte, soll anhand eines Kriterienkatalog
nachvollziehbar beurteilt werden. Kriterien können unter anderem sein die fachliche Eignung für den Arbeitsmarkt,
eine unternehmerische Tätigkeit, familiäre Bindungen, bestehende Integrationsleistungen wie Sprachkenntnisse, die
eigene finanzielle Situation und andere.

Asyl und Fluchtprävention

7.2 Asyl und Fluchtprävention

WiR2020 steht fest hinter dem Prinzip der Gewährung von Asyl an Flüchtende, und dass Menschen in Not in bevorzugter
Weise Aufnahme und Fürsorge gewährt wird. Wo aber Asyl per se eine Not und eine Notlösung bedeutet, leitet sich in
genau gleicher Weise daraus ab, Ursachen für Flucht und Elend frühzeitig zu identifizieren und diesen entschieden
entgegen zu wirken.

7.2.1 Fluchtprävention in Ursprungsländern

Wirtschaftliche Regelungen im internationalen Handel sind darauf zu prüfen, ob sie geneigt sind, gesellschaftliche
und politische Verhältnisse in anderen Ländern zu beschädigen. Diese Art von Folgen sind zu vermeiden.

7.2.2 Kein Handel mit Waffen

WiR2020 tritt dafür ein, den Handel und die Verbreitung von Waffen und sonstigen Gütern, die geeignet sind,
militärische Konflikte zu befördern, zu verbieten, oder zumindest streng zu kontrollieren. Waffen, die allein oder
weit überwiegend Angriffshandlungen dienen, dürfen nicht gehandelt werden.

7.2.3 Europäische Verträge überprüfen

Europäische Verträge zum Umgang mit Aufenthalt- oder Asyl-Suchenden sind auf ihre Einhaltung zu prüfen. Das betrifft
insbesondere das Dublin-Abkommen. Soweit eine Einhaltung nicht gesichert ist, sind die Abkommen neu zu verhandeln
oder zu kündigen.

7.2.4 Anreize für Flucht vermeiden

Es sollen keine Anreize geschaffen werden, die geeignet sind, Flucht und Migration zusätzlich zu fördern. Gefahren,
die während der Flucht entstehen, müssen frühzeitig in den Entscheidungen zur Erlaubnis von Aufenthalt und die
Gewährung von Leistungen mit einbezogen werden.

Integration und Immigration

7.3 Integration und Immigration

Deutschland ist aufgrund seiner Bevölkerungsdichte und seiner Geschichte kein typisches Einwanderungsland. Da aber
viele ihren Aufenthalt über Jahre bestreiten und insbesondere Kinder bei uns aufwachsen und bei uns ihre Heimat
finden, entsteht dadurch zumindest in Teilen ein Bleiberecht. Dies leitet sich aus dem Recht eines Menschen auf
Heimat ab. Es betrifft auch diejenigen, die als Erwachsene zu uns gekommen sind. Das Recht auf Heimat ist unabhängig
von der erreichten Integrationsleistung des Einzelnen. Es findet seine Grenzen dort, wo auch wir als Gastgeber ein
Recht auf Heimat haben, und wo auf die Integrationsfähigkeit unsererseits Rücksicht zu nehmen ist.

7.3.1 Qualitative Immigration

WiR2020 setzt sich dafür ein, dass soweit das Ziel einer Immigration verfolgt wird oder sich über die Gewährung von
langfristigem Aufenthalt ergibt, dabei stets eine qualitative Immigration angestrebt werden soll. Es sollen immer
Kriterienkataloge angewendet werden, wo nachvollziehbar die Auswahl von Kandidaten anhand höchster erreichter
Punktezahlen erfolgt. Die Definition der Kriterien kann sich insbesondere aus Bedürfnissen des Arbeitsmarkts
ableiten oder aus familiären Gesichtspunkten wie Ehe oder Familiennachzug und anderen.

7.3.2 Immigration als sekundäres Mittel

Immigration soll nicht dazu dienen oder daraus abgeleitet werden, demographische Fehlentwicklungen auszugleichen,
wie sie insbesondere aus zu geringen Geburtenraten entstehen. Eine Gesellschaft, die so geringen Kinderreichtum hat,
dass sie sich nicht selbst erhalten kann, muss primär die dafür ursächlichen Probleme in den Fokus stellen.

7.3.3 Doppelte Staatsbürgerschaft

WiR2020 steht grundsätzlich für die Möglichkeit einer doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft. Da die
Staatsbürgerschaft aber in nicht unerheblichem Umfang eine Verpflichtung der Gemeinschaft gegenüber dem Einzelnen
bedeutet, soll sie nicht vergeben werden, wenn nicht die damit beschenkte Person entsprechende Verpflichtungen
ihrerseits zu beachten in der Lage ist oder es nicht in ausreichendem Umfang von ihr zu erwarten ist. Bei groben
Verstößen ist eine Staatsbürgerschaft auch wieder zu entziehen.

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8 Digitalisierung und Datenschutz

Die zunehmende Digitalisierung unserer Lebens wird vielfach positiv gesehen. Dort, wo sie es ist, sollte sie deshalb
umsichtig gefördert werden. Daneben kann sie sich aber auch negativ auswirken. Der Prozess der Digitalisierung ist
deshalb genauer zu beoachten und, wo nötig, sinnvoll anzupassen und zu lenken. Es soll nicht so sein, dass unter dem
Druck, IT-technologisch nicht schnell genug zu sein und wirtschaftlich und infrastrukturell abgehängt zu werden,
zuletzt der einzelne Mensch oder gar die Gesellschaft als Ganzes auf der Strecke bleiben. Beim einzelnen Bürger
betrifft es insbesondere den Schutz seiner persönlichen Daten und seine informationelle Selbstbestimmung, Die
Gesellschaft ist gleichsam dort in Gefahr, wo Digitalisierung die Entwicklung hin zu einer totalitären Überwachung
ermöglicht.
Freiheitsrechte berücksichtigen
Schutz vor Manipulation und Verführung
Keine Zensur im Internet
Freiheitsrechte berücksichtigen

8.1 Freiheitsrechte berücksichtigen

Die zunehmende datentechnische Erfassung durch zentrale Datenbanksysteme, digitale Ausweise, digitale Patientenakten
oder vermehrter Videoüberwachung mit automatischer Gesichtskontrolle und anderem mehr, bedeutet für den Einzelnen
nicht unweigerlich einen Vorteil. Auch wenn digital unterstütze Dienste einen Nutzen stiften, kann ein Gefühl von
übermäßiger Kontrolliertheit und Freiheitsverlust die Vorteile in Negative bringen. Was auf die Einzelperson
zutrifft, gilt umso mehr für die Gesellschaft als Ganzes. Wir brauchen als Gesellschaft keine digitale Perfektion
und Gleichschaltung, sondern finden langfristig mehr Stabilität und Stärke, wenn der Grundsatz gilt, dass gewisse
Freiheitsräume erhalten bleiben müssen in allen Bereich der Digitalisierung.

8.1.1 Keine Bürgernummer

WiR2020 setzt sich dafür ein, dass nicht über viele Behörden hinweig ein Bürger als gleicher Datensatz geführt wird.
Dies widerspricht dem Prinzip, dass Daten nur für den genauen Zweck erhoben werden dürfen. Ein Zweck, einfacher über
einen Bürger alle seine Daten zu erhalten, kann nur der Ausnahmefall sein, der entsprechend schon technisch
möglichst schwierig gestaltet werden sollte.

8.1.2 Personalausweise ohne Fingerabdruck

Es soll möglich sein, einen Personalausweis auch ohne digitalisierten Fingerabdruck ausstellen zu lassen. Es ist
nicht zwingend nötig, dass jeder einen digitalen Fingerabdruck abgibt. Es sind Gefahren mit der massenweisen
Verwendung dieser sensiblen Daten verbunden. Der Einzelne kann sich in seinen Freiheitsrechten über Gebühr
eingeschränkt sehen. Das ist kaum zu rechtfertigen.

8.1.3 Keine digitale Patientenakte

Die gesundheitlichen Daten einer Person sind von höchstem Schutzwert. Das System einer digitalen Patientenakte ist
denkbar geeignet, dem Einzelnen mehr zu schaden als zu nutzen. Dies gilt insbesondere im Missbrauchsfall. Aber auch
abgesehen davon, kann eine einzelne betroffene Person, sich durch eine vollständigere Widerspiegelung der eigenen
körperlichen Person an anderer Stelle im Gefühl der eigenen Wertigkeit und Selbstbestimmtheit stark beeinträchtigt
fühlen. Digitalisierungsvorhaben müssen dies ausreichend berücksichtigen und für den Einzelnen Freiräume lassen.

8.1.4 Bargeld soll Zahlungsmittel bleiben

Wie in anderen Bereich fördert auch die Digitalisierung von Zahlungsvorgängen die Möglichkeiten von Überwachung und
Kontrolle. Dies kann nicht nur eine subjektive Beeinträchtigung von Betroffenen in ihren gefühlten Freiheitsrechten
bedeuten. Die Gefahr einer totalitären Entwicklung durch vollständige Digitalisierung ist nicht ausreichend bekannt,
weshalb in diesem kritischen Bereich bewusst strukturelle Ausweichungsmöglichkeiten und Imperfektionen erhalten
bleiben sollen. Der Einsatz von nicht digitalisierten Zahlungsmethoden liesse sich nie vollständig unterbinden.
Zudem bietet Bargeld einen wichtigen Schutz beim Ausfall digitaler Systeme und ist Kulturgut.

Schutz vor Manipulation und Verführung

8.2 Schutz vor Manipulation und Verführung

WiR2020 sieht es als wichtige Aufgabe an, Menschen vor negativen Auswirkungen der Digitalisierung zu
schützen. Dazu gehört ein Schutz vor Manipulation und Verführung. Neben dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten
muss es einen psychologischen Schutz geben.

[8.2.1] Schutz vor Manipulation

Ähnlich wie bei Zigaretten sollen die Betreiber von Medienportalen dazu verpflichtet werden, ab einer gewissen
Nutzungsdauer wirksame Warnhinweise einzublenden. Ebenso muss Personalisierung im Internet kenntlich gemacht werden:
„Dieser Inhalt wird Ihnen auf Grund ihres Verhaltens im Internet gezeigt.“ Oder „Vorgeschlagene Inhalte können dazu
führen, dass Sie keine andere Meinung kennen lernen“.

[8.3.2] Weniger IT-Nutzung bei Kindern

WiR2020 setzt sich für bildschirmfreie Kindergärten und Grundschulen ein sowie für ein Verbot der Benutzung
persönlicher Smartphones an Schulen.

Keine Zensur im Internet

8.3 Keine Zensur im Internet

Es gab die letzten Jahre vermehrt Diskussionen, gesetzlich im Internet Filter- und Zensur-Regelungen durchzusetzen.
Die genannten Gründe sind, Kinderpornographie zu verhindern, Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, Verbreitung von
terroristischer Propaganda zu vermeiden. Zusätzlich gibt es bereits länger eine Diskussion, inwieweit
Internet-Konzerne wie Google oder Facebook vermehrt Filter-Techniken und Zensur-Praktiken anwenden. Einen Höhepunkt
haben Zensur-Praktiken insbesondere in Zeiten der Diskussion der Covid-19-Maßnahmen erreicht, wo massiv kritische
Stimmen gelöscht wurden. Das ist aber nicht der einzige Bereich. Generell besteht die große Gefahr, dass die
Meinungsfreiheit in erheblicher Weise verletzt wird.

[8.3.1] Keine Zensur durch private Unternehmen

WiR2020 setzt sich dafür ein, dass Anbieter größerer Plattformen für von Nutzern erstellte Inhalte, die einen
größeren Einfluss auf die allgemeine gesellschaftliche Willensbildung haben, in ihren Bemühungen, Inhalte zu
kontrollieren und zensurartig einzugrenzen, in transparenter Weise staatlicher Kontrolle unterliegen. Gelöschte
Inhalte sind zu dokumentieren und für Prüfungen längerfristig bereit zu halten.

[8.3.2] Keine staatliche Zensur im Internet

Auch für staatliche Stellen gilt, dass Zensur nur das letzte Mittel sein kann. Wo Zensur angewendet und Inhalte
verboten werden, soll dies in ebenfalls maximal transparenter Weise erfolgen. Gelöschte oder gefilterte Inhalte sind
zu dokumentieren und längerfristig für Prüfungen bereit zu halten. Alle Zensur-Anstrengungen sind regelmäßig per
Gerichtsbeschluss zu beantragen.

[8.3.3] Keine Upload-Filter

Upload-Filter sind praktisch kaum zu realisieren und belasten vor allem kleinere Anbieter über Gebühr. Der
gewünschte Schutz von Urheberrechten ist durch geeignetere Massnahmen zu erreichen.

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9 Gesundheitsvorsorge, Krankheit und Pflege

Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das
Freisein von Beschwerden und Krankheit.
(WHO, 1946)

Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre
Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.
(WHO, Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung 1986)

Jeder Mensch hat das Recht, über seine individuelle Gesundheit, ihren Schutz und ihre Pflege frei zu
entscheiden. Das Gesundheitssystem muss deshalb nach dem Prinzip der Freiheit gestaltet werden.

WiR2020 setzt sich für ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen ein, in dem Therapiepläne individuell mit den
Patienten abgestimmt werden, und das den gleichberechtigten, wertschätzenden und interdisziplinären Austausch von
Komplementärmedizin, Naturheilverfahren und Schulmedizin zum Wohle der Patienten ermöglicht.

Mit unseren Vorschlägen und Forderungen unterstützen wir u.a. die Vereine und Organisationen Weil’s hilft und Gesundheit aktiv.

Vielfalt im Gesundheitswesen
Reform der Krankenversicherung
Vielfalt im Gesundheitswesen

9.1 Vielfalt im Gesundheitswesen

9.1.1 Aufbau von Gesundheitsregionen

[9.1.1.1] Das Gesundheitssystem soll sehr viel stärker als bisher lokal und regional gestaltet werden. WiR2020 setzt
sich für den Aufbau von Gesundheitsregionen ein, die sich an den jeweiligen lokalen und regionalen Gegebenheiten
orientieren und in denen alle am Gesundheitsgeschehen Beteiligten gemeinsam Konzepte zur Gesundheitsförderung
entwickeln und umsetzen. WiR2020 schlägt vor, dass jede Region ein Budget für die Finanzierung aller
Versorgungssektoren erhält (Prävention, ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation). Die Planung und
Koordination für besondere Patientengruppen, z. B. Schwerstkranke, soll weiterhin überregional erfolgen.

9.1.2 Bürgerbeteiligung stärken

[9.1.2.1] Unser Gesundheitssystem kann bestehende und künftige Herausforderungen nur bewältigen, wenn unmittelbar
Betroffene eingebunden werden. Die Stimmen von Patienten und Bürgern, von Selbsthilfegruppen und Vereinen mit
Gesundheitsbezug müssen bei der Gestaltung nicht nur der Gesundheitsrealität vor Ort, sondern auch der
übergeordneten Strukturen zentral eingebunden werden.

[9.1.2.2] WiR2020 setzt sich für Verständigung darüber ein, welche Medizin und Pflege von den Betroffenen gewollt
wird und wie sich das Gesundheitswesen weiterentwickeln lässt (z.B. Bürgerräte für Gesundheit, Mitwirkung bei
regionalen und überregionalen Entscheidungsprozessen).

9.1.3 Wahrheitsgemäße Technikfolgenabschätzung

[9.1.3.1] WiR2020 setzt sich für eine umfassende, neutrale und von wirtschaftlichen Interessen unbeeinflusste
wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung vor Einführung jeder neuen Technologie (z.B. des 5G Mobilfunkstandards)
und jedes potentiell schädlichen Präparates ein (z.B. eines neuartigen SARS-CoV2-Impfstoffs). Diese Abschätzung muss
die Auswirkungen einer Technologie bzw. einer Substanz auf die Gesundheit der Menschen, Tiere und der Umwelt
umfassend analysieren, so dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis objektiv dargestellt werden kann.

9.1.4 Förderung gesunder Ernährung

[9.1.4.1] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass eine gesunde Ernährung für alle Menschen möglich wird. WiR2020 lehnt
staatlich verordnete Höchst- oder Mindestmengen einzelner Substanzen, staatlich erzwungene Lebensmittelzusätze oder
Verbote – beispielsweise von exotischen Lebensmitteln – ab, fordert aber eine ausführliche und lückenlose
Kennzeichnung aller in verarbeiteten Lebensmitteln enthaltenen Substanzen.

[9.1.4.2] Forschung zu gesunder Ernährung muss öffentlich finanziert werden. Gremien wie die Deutsche Gesellschaft
für Ernährung müssen unabhängig besetzt werden. Wirtschaftsunternehmen dürfen keinen Einfluss auf die Forschung und
die Besetzung der Gremien haben.

9.1.5 Gesundheitsbildung in Kitas und Schulen

[9.1.5.1] Gesundheitsbildung muss im Kindergarten einsetzen und in der Schule fortgeführt werden. WiR2020 setzt sich
für gesunde Kindergärten und Schulen ein, in denen Gesundheitsbildung auch praktisch gelebt wird. Hier hat Bewegung,
vorzugsweise in der Natur, einen hohen Stellenwert.

[9.1.5.2] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass auch in Kindergärten und Schulen Elternbildungskurse angeboten werden,
die Eltern Kompetenz, Wissen und Sicherheit im Umgang mit ihrer Gesundheit und der Gesundheit ihrer Kinder
vermitteln.

9.1.6 Individuelle Therapieentscheidung

[9.1.6.1] WiR2020 setzt sich für die Rechte des mündigen Patienten ein, gemeinsam mit dem Therapeuten zu
entscheiden, welche Behandlung (oder auch Nicht-Behandlung) die richtige ist. Dasselbe muss auch für
psychotherapeutische Behandlungen gelten. Kann der Patient nicht mehr mündig entscheiden, werden Vertrauenspersonen
bei medizinischen Entscheidungen mit einbezogen.

9.1.7 Gleichberechtigte Beurteilung aller Medikamente

[9.1.7.1] Heilung ist ein individueller Prozess. Heilmittel, Medikamente und Therapieverfahren können deshalb nicht
in allgemeingültige Schemata gepresst werden. WiR2020 fordert neue Kriterien und Verfahren der Beurteilung von
Therapieansätzen und Medikamenten durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWIG
und des Gemeinsamen Bundesauschusses G-BA, die u.a. den Verfahren, Methoden und Präparaten der Naturheilkunde, der
traditionellen Medizinsysteme und der Komplementärmedizin, aber auch anderer individueller Therapieansätze gerecht
werden.

[9.1.7.2] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass Heilmittel, Medikamente, Therapieansätze und –verfahren, die sich
empirisch als nicht schädlich erwiesen haben, grundsätzlich erlaubt und zugelassen sind, zumindest im Einzelfall und
in der gemeinsamen Verantwortung des Therapeuten und des Patienten.

9.1.8 Aufwertung der Pflege

[9.1.8.1] WiR2020 fordert eine deutlich bessere Bezahlung für Pflegekräfte.

9.1.9 Gleichberechtigte Ausbildung

[9.1.9.1] Die medizinisch-therapeutischen Ausbildungen folgen einem streng hierarchischen System. In einem
individuellen, auf den ganzen Menschen gerichteten Therapieprozess ist aber nicht immer der approbierte Facharzt
gefragt; oft werden andere Qualitäten benötigt. WiR2020 fordert deshalb die gleichwertige Anerkennung und
Finanzierung der verschiedenen Ausbildungswege zum Therapeuten – sei es Facharzt, Heilpraktiker, Heilmittelerbringer
oder andere – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen, sich ergänzenden Qualifikationen.

[9.1.9.2] Die Inhalte des Medizinstudiums werden heute von einem materialistischen Menschenbild und dem engen Fokus
auf die evidenzbasierten, auf den Einsatz chemischer Arzneimittel und medizinischer Geräte fokussierten
Therapieformen bestimmt. WiR2020 setzt sich dafür ein, dass diese einseitige Sichtweise durch andere Sichtweisen und
Therapieansätze ergänzt wird, beispielsweise der Komplementärmedizin, der Naturheilkunde und der verschiedenen
traditionellen Medizinsysteme.

9.1.10 Forschung, Forschungsfinanzierung, Zulassung

[9.1.10.1] Forschung im Gesundheitswesen und Entwicklung neuer Therapien und Medikamente dürfen nicht allein von
wirtschaftlichen Interessen bestimmt werden. WiR2020 setzt sich dafür ein, dass die öffentliche und aus
Steuergeldern finanzierte Forschung und Entwicklung neuer Medikamente und Therapieformen massiv gestärkt und die
Einflussnahme privater Unternehmen und Konzerne deutlich beschränkt wird.

[9.1.10.2] WiR2020 setzt sich für Transparenz in der Gesundheitsforschung ein und fordert einen kostenfreien Zugang
zu allen wissenschaftlichen, medizinischen und therapeutischen Forschungsergebnissen.

[9.1.10.3] Die zurzeit in der Gesundheitsforschung vorherrschenden, materialistischen Prinzipien und Methoden der
evidenzbasierten Medizin, die auf die Beurteilung von chemisch definierten Arzneimitteln und der Gerätemedizin
optimiert sind, erfassen nur einen kleinen Teil der möglichen Mittel und Therapieformen. WiR2020 fordert, das
Spektrum der Methoden zur Beurteilung neuer Mittel und Therapien zu erweitern, bzw. passende Prinzipien und Methoden
zu entwickeln und in allen Entscheidungsebenen einzusetzen, durch die u.a. natürliche Präparate und individuelle
Therapieverfahren erfasst, erforscht, in der Praxis erprobt und weiterentwickelt werden können.

[9.1.10.4] Die Zulassung eines Medikaments zur allgemeinen Therapie ist nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich.
Dadurch werden Medikamente, die keinen wirtschaftlichen Gewinn versprechen, nicht entwickelt und zugelassen. WiR2020
fordert eine staatlich finanzierte, von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution, die die Aufgabe hat,
potentiell wirksame und kostengünstige Medikamente (weiter) zu erforschen, zu entwickeln und zuzulassen.

9.1.11 Persönliche Gesundheitsbudgets

[9.1.11.1] WiR2020 schlägt ein von den Krankenkassen finanziertes, persönliches Gesundheitsbudget für jeden
Versicherten vor, das für bestimmte Präventionsmaßnahmen und im Krankheitsfall zur Bezahlung der Therapiekosten
eingesetzt werden kann. Therapieformen und Medikamente kann der Versicherte gemeinsam mit seinem Therapeut frei
wählen.

9.1.12 Keine Impfpflicht

[9.1.12.1] Es darf weder eine direkte noch eine indirekt wirkende Impfpflicht geben. Die Entscheidung über eine
Impfung ist rein persönlich und darf auf keinen Fall staatlich vorgeschrieben werden. WiR2020 fordert deshalb auch
die sofortige Rücknahme des Masernschutzgesetzes.

9.1.13 Solidargemeinschaften

[9.1.13.1] Neben der Krankenversicherung werden auch Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen zur Absicherung im
Krankheitsfall anerkannt. WiR2020 will die bestehenden Solidargemeinschaften schützen. Diese sollen in selbst
bestimmter Weise arbeiten können.

Reform der Krankenversicherung

9.2 Reform der Krankenversicherung

[9.2.1] WiR2020 setzt sich für eine steuerfinanzierte medizinische Notfallversorgung für alle ein. Darüber hinaus
soll jeder Bürger selbst entscheiden können, wo, wie und in welchem Umfang er sich versichern möchte.

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10 Kulturpolitik

10.1 Freie selbstgesteuerte Entwicklung von Sprache

Die Sprache ist als Mittel der schriftlichen oder gesprochenen Kommunikation und als gelernte Ausdrucksform der
Menschen von sehr hohem Bestands- und Schutzwert. Gleichzeitig muss sie aber eine Entwicklungsdynamik besitzen, um
der Veränderlichkeit realer Lebensumstände Rechnung zu tragen. Die Entwicklungsdynamik soll aber weitestgehend einer
freien individuellen Entscheidung unterworfen bleiben. Allein der Zweck der Kommunikation bedingt die Ausbreitung
geänderter Sprache und bedarf keiner erzwungenen und möglich manipulativen Vorgabe. Die freie Entwicklung der
Sprache findet erwartbar selbst die beste neue Form, und ihre Anwendung und ihr Verständnis bedeuten unmittelbar den
Konsens darüber.

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