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Freie Schulbildung

Lernen und Erwerb von Bildung sind höchst individuelle Prozesse. Jeder Mensch soll sich die Lern- und Bildungsmethode suchen können, die ihm entspricht. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen müssen deshalb die Freiheit haben, ihre Methoden und Inhalte nach den Bedürfnissen der Lernenden und den Fähigkeiten der Lehrenden selbst zu entwickeln bzw. auszuwählen. Kitas und Schulen müssen zu Orten werden, an denen die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Zentrum steht und in ganzheitlicher Weise gefördert wird. Hochschulen und andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung müssen ihre Personalien und Lehrinhalte in demokratischen Verfahren, an denen die Studierenden bzw. Auszubildenden beteiligt sind, selbst bestimmen.

Aus unserem Parteiprogramm

3.1 Freiheit im Bildungswesen

[3.1.1] Lernen und Erwerb von Bildung sind höchst individuelle Prozesse. Jeder Mensch soll sich die Lern- und Bildungsmethode suchen können, die ihm entspricht. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen müssen deshalb die Freiheit haben, ihre Methoden und Inhalte nach den Bedürfnissen der Lernenden und den Fähigkeiten der Lehrenden selbst zu entwickeln bzw. auszuwählen. Kitas und Schulen müssen zu Orten werden, an denen die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Zentrum steht und in ganzheitlicher Weise gefördert wird. Hochschulen und andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung müssen ihre Personalien und Lehrinhalte in demokratischen Verfahren, an denen die Studierenden bzw. Auszubildenden beteiligt sind, selbst bestimmen.

[3.1.2] Die staatliche Aufsicht über die Bildungseinrichtungen soll sich auf die Überprüfung der Einhaltung demokratischer Prinzipien und Menschenrechte, der Vereinbarkeit der Lehrinhalte und -methoden mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz sowie der Gleichwertigkeit der Abschlüsse beschränken.

[3.1.3] Bildungseinrichtungen dürfen nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängig sein. Finanzielle Förderung durch Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen muss vollständig offengelegt werden. Kommerzielle Werbung an Schulen und Hochschulen ist schädlich und muss untersagt werden.

3.1.1 Finanzierung durch Bildungsgutscheine

[3.1.1.1] WiR2020 fordert, dass die staatliche Finanzierung des Bildungswesens über Bildungsgutscheine erfolgt. Eltern erhalten pro Kind und Jahr, Jugendliche in Ausbildung und Studierende bis zum 25. Lebensjahr pro Jahr einen Bildungsgutschein. Bildungseinrichtungen erhalten ihre Fördermittel nicht direkt vom Staat, sondern auf dem Umweg über Bildungsgutscheine.

[3.1.1.2] Der Wert eines Bildungsgutscheins muss die Kosten der Bildungsstätten abdecken und soll für jeden Bildungs- bzw. Studiengang durch eine unabhängige Kommission ermittelt und festgelegt werden.

3.1.2 Freie Bildungsagenturen

[3.1.2.1] WiR2020 fordert, dass die jetzt in den Kultus- bzw. Bildungsministerien durchgeführte Bildungsplanung von freien Bildungsagenturen übernommen wird, die an pädagogischen Hochschulen angesiedelt sein können.

[3.1.2.2] In Bildungsagenturen entwickeln Vertreter verschiedener Fachrichtungen (Pädagogik, Psychologie, Medizin, Anthropologie, Philosophie, Theologie, etc.) Lernkonzepte und Methoden für die frühkindliche, schulische und universitäre Bildung. Die Experten werden in einem demokratischen Verfahren von den jeweils Betroffenen, d.h. von Vertretern von Schülern, Eltern, Lehrern, Studierenden, Lehrenden, etc. gewählt.

[3.1.2.3] Bildungsagenturen erstellen Lern- und Lehrmittel, führen pädagogische Bildungs- und Weiterbildungslehrgänge durch und begleiten und beraten Kindergärten und Schulen in der Umsetzung dieser Methoden.

[3.1.2.4] Bildungsagenturen werden durch einen in den Bildungsgutsscheinen für Kindergärten und Schulen enthaltenen Beratungs-Anteil finanziert. Sie dürfen keine anderen staatlichen oder wirtschaftlichen Förderungen annehmen.

3.1.3 Kinderkrippen und Kindergärten

[3.1.3.1] WiR2020 setzt sich dafür ein, dass der Besuch von Kinderkrippen und Kindergärten vollständig aus Steuermitteln finanziert wird. Eltern erhalten pro Kind und Jahr einen Bildungsgutschein, den sie für einen Platz in einer Kinderkrippe bzw. eines Kindergartens einsetzen können.

3.1.4 Bildschirmfreie Kitas und Grundschulen

Hiermit unterstützen wir auch das europäische Bündnis für humane Bildung ELIANT und das Bündnis für humane Bildung.

[3.1.4.1] Für ihre gesunde Entwicklung brauchen Kinder die Begegnung von Mensch zu Mensch. Vorschulische und schulische Bildung lassen sich durch digitale Bildschirmmedien weder rationalisieren noch individualisieren. Digitale Bildschirmmedien entfremden Kinder der sinnlichen Welterfahrung und damit sich selbst. Sie schädigen nachgewiesenermaßen die Gehirnentwicklung und die körperliche Gesundheit. WiR2020 setzt sich für eine umfassende öffentliche Aufklärung über die negativen Auswirkungen von digitalen Bildschirmmedien auf Kinder ein. Kindergärten und Grundschulen sollen selbstständig über die Verwendung von digitalen Medien entscheiden können.

3.1.5 Schulen

[3.1.5.1] WiR2020 fordert eine umfassende Selbstverwaltung der Schulen. Entscheidungen über Fragen des Unterrichts und der Schulorganisation sollen demokratisch unter Einbeziehung aller Betroffenen erfolgen.

[3.1.5.2] WiR2020 fordert, Notenzeugnisse bis einschließlich der 6. Klasse durch aussagekräftige individuelle Bewertungen zu ersetzen.

3.1.6 Hochschulen, Berufs- und Gewerbeschulen

[3.1.6.1] WiR2020 fordert eine Stärkung der Selbstverwaltung der Hochschulen und Universitäten. Diese müssen in Forschung und Lehre frei sein und sich selbst organisieren. Sie sollen sich in erster Linie durch die Erträge der Bildungsgutscheine finanzieren.

[3.1.6.2] Hochschulkollegien sollen autonom und gemeinsam mit Studierenden bzw. deren gewählten Vertretern in demokratischen Prozessen über alle sie betreffenden Angelegenheiten entscheiden, insbesondere über die Besetzung der Hochschulkollegien selbst, über Lehrmethoden und Studieninhalte sowie über die Zusammenarbeit mit Bildungsagenturen.

[3.1.6.3] Kooperationsverträge der Hochschulen oder ihrer Mitarbeiter mit Dritten, die Forschung und Wissenschaft, aber auch die Personalbesetzung oder Infrastruktur der Hochschulen betreffen, müssen vollständig veröffentlicht werden.

[3.1.6.4] Wie für Universitäten soll auch für Duale Hochschulen, Berufs- und Gewerbeschulen das Prinzip der Selbstverwaltung gelten. Ihre Kollegien entscheiden gemeinsam mit den Unternehmen, deren Auszubildende sie ausbilden, und den Auszubildenden bzw. deren gewählten Vertretern in demokratischen Prozessen über alle sie betreffenden Angelegenheiten, insbesondere Lehrmethoden und Studieninhalte, Einstellungen von Lehrpersonal, Zusammenarbeit mit Bildungsagenturen, etc.

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